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Tätigkeitsschwerpunkte

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist Vertrauenssache. Sie wollen sicher gehen, dass der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt auf dem Gebiet ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzt.

Ich habe mich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

Familien- und Erbrecht

Ich bin seit 1990 vorwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Dazu gehört nicht nur die Beratung und Vertretung von Eheleuten in Scheidungsangelegenheiten, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen von Ehegatten und Kindern, sondern auch

  • die Beratung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Eheleute ( z.B. zum Abschluß von Eheverträgen);
  • Vaterschaftsfestellung oder -anfechtungsverfahren;
  • Gestaltung nichtehelicher Lebenspartnerschaften;
  • Gestaltung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften;
  • eine erbrechtliche Beratung (Entwurf von Testamenten, Erbverträgen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen).