Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist Vertrauenssache.
Sie wollen sicher gehen, dass der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt auf dem Gebiet ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzt.
Ich habe mich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:
Ich bin seit 1990 vorwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig, seit 1999 auch Fachanwältin für Famlienrecht.
Dazu gehört nicht nur die Beratung und Vertretung von Eheleuten in Scheidungsangelegenheiten,
die Berechnung von Unterhaltsansprüchen von Ehegatten und Kindern, sondern auch