Die Kosten für gerichtliche Verfahren bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In den meisten Verfahren werden diese ausgehend vom Streitwert berechnet.
Eine überschlägige Berechnung ermöglichen die nachfolgenden Kostenrechner
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht für eine außergerichtliche Beratung Beratungshilfe gewähren. Einen Beratungshilfeschein erteilt die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes auf persönliche Vorsprache.
Das hierfür erforderliche amtliche Formular nebst Ausfüllhinweisen finden Sie unter Formulare.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch Nachweise für Ihre wirtschaftliche Situation vorlegen müssen (u.a. Verdienstbescheinigungen aller Familienmitglieder, Kontoauszüge, Nachweise für berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen, Wohnkosten, Zahlungen auf Verbindlichkeiten usw.)
In einem gerichtlichen Verfahren kann das Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe (für familienrechtliche Verfahren) bewilligen. Auch hierfür ist die Vorlage eines amtlichen Formulars erforderlich, welches ich für Sie unter Formulare bereitgestellt habe. Dieses Formular reiche ich für Sie bei Gericht ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch hierfür Nachweise für Ihre wirtschaftliche Situation beifügen müssen (u.a. Verdienstbescheinigungen aller Familienmitglieder, Kontoauszüge, Nachweise für berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen, Wohnkosten, Zahlungen auf Verbindlichkeiten usw.).
Für diesbezügliche Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.